Nach der Verurteilung eines französischen Klinikarztes, der über Jahre hinweg nahezu 300 Patienten – meist minderjährig – sexuell missbraucht haben soll, richtet sich der Blick nun auf eine mögliche institutionelle Mitverantwortung. Die Staatsanwaltschaft im bretonischen Lorient hat Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen – wegen des Verdachts der vorsätzlichen Unterlassung, Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit von Menschen zu verhindern.
Im Fokus stehen nun nicht mehr nur der Täter, sondern auch jene, die möglicherweise Anzeichen übersehen oder Warnungen ignoriert haben könnten: Gesundheitsbehörden, Klinikverantwortliche und andere Mediziner, die mit dem Arzt zusammenarbeiteten oder für seine berufliche Aufsicht zuständig waren.
Der Fall hatte landesweit für Entsetzen und Empörung gesorgt. Der inzwischen verurteilte Arzt hatte zwischen den Jahren 1995 und 2020 in mehreren Krankenhäusern gearbeitet – darunter auch in Kinderabteilungen – und in dieser Zeit zahlreiche junge Patienten missbraucht. Viele Taten blieben über Jahre unentdeckt oder wurden nicht konsequent verfolgt.
Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen sollen klären, ob es strukturelle oder persönliche Versäumnisse gab, die das Ausmaß des Missbrauchs ermöglicht oder sogar begünstigt haben. Es geht um die zentrale Frage: Wer wusste was – und wann?
Menschenrechtsorganisationen und Kinderschutzverbände fordern bereits seit Monaten eine umfassende Aufarbeitung, nicht nur strafrechtlich, sondern auch institutionell. „Solche Taten geschehen nicht im luftleeren Raum. Sie sind oft das Resultat eines Systems, das wegsieht oder versagt“, erklärte ein Sprecher der Opfervertretung.
Die französische Regierung hat angekündigt, auch arbeitsrechtliche und medizinethische Standards im Gesundheitswesen zu überprüfen. Es müsse sichergestellt sein, dass Hinweise auf Fehlverhalten künftig ernster genommen und schneller verfolgt werden.