Aktenzeichen: 260 IN 34/25
Am 11. Juli 2025 um 09:01 Uhr hat das Amtsgericht Dortmund im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Labsal GmbH & Co. KG einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens unternommen. Die Gesellschaft mit Sitz am Alten Mühlenweg 60, 44139 Dortmund, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18384 eingetragen.
Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Rosa Kohl GmbH, die unter HRB 28925 im selben Register geführt wird. Geschäftsführer der Rosa Kohl GmbH ist Herr Florian Kohl, ebenfalls mit Sitz in Dortmund.
Mit der gerichtlichen Verfügung wurde nun Rechtsanwältin Tanja Kreimer (Gutjahrstraße 12, 44287 Dortmund) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt ab sofort die zentrale Aufgabe, das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens zu sichern und eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Lage durchzuführen.
Konkret bedeutet dies: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Diese Maßnahme verhindert, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden, und soll die Gläubigerinteressen schützen.
Zudem wurde Drittschuldnern untersagt, an die Labsal GmbH & Co. KG direkt zu zahlen. Stattdessen ist Frau Kreimer ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sämtliche Liquidität im Sinne eines geregelten Insolvenzverfahrens zentral verwaltet wird.
Die nächsten Schritte hängen nun vom Ergebnis der Prüfung durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ab. Sollte eine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden sein und keine anderweitige Lösung gefunden werden, könnte zeitnah die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens erfolgen – mit dem Ziel, entweder zu sanieren oder kontrolliert abzuwickeln.
Der Beschluss zeigt: Auch mittelständische Unternehmensformen wie GmbH & Co. KG sind nicht immun gegen wirtschaftliche Turbulenzen – und benötigen im Fall der Krise klare rechtliche Strukturen.
Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht –
Dortmund, den 11. Juli 2025