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Cybergesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten – Bundesregierung plant Umsetzung von EU-Richtlinie

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung plant, bis Anfang 2026 ein neues Cybergesetz in Kraft zu setzen. Es soll die in der EU beschlossenen Vorgaben zur Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen und wichtiger Unternehmen vor Cyberangriffen in deutsches Recht überführen. Die Federführung liegt beim Bundesinnenministerium, das das Vorhaben derzeit mit hoher Priorität vorantreibt.

Das Gesetz wird auf der europäischen NIS-2-Richtlinie basieren, die eine Ausweitung der Sicherheitsvorgaben auf mehr Branchen vorsieht – darunter Energie, Gesundheit, Verkehr, Finanzen, öffentliche Verwaltung sowie zunehmend auch mittelständische Unternehmen und digitale Dienste.

Länder und Verbände eingebunden

Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses hat das Innenministerium bereits Bundesländer und betroffene Verbände einbezogen, um die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen der verschiedenen Akteure zu berücksichtigen. Ziel ist eine praxisnahe und flächendeckende Verbesserung der IT-Sicherheitslage in Deutschland.

Strengere Regeln für Unternehmen

Das neue Cybergesetz soll unter anderem verschärfte Meldepflichten, verbindliche Sicherheitsstandards und klare Haftungsregelungen für Unternehmen festlegen. Auch Sanktionen bei Nichteinhaltung sind vorgesehen. Besonders Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Systeme gegen Hackerangriffe abzusichern und Vorfälle zügig zu melden.

Mit der Umsetzung der Richtlinie will Deutschland den gestiegenen Anforderungen an die Cybersicherheit in Zeiten zunehmender Bedrohungen durch staatliche und kriminelle Angriffe begegnen. Ein erster Entwurf des Gesetzes wird im Laufe der kommenden Monate erwartet.

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