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Wildpark Mellensee GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Gericht ordnet umfassenden Schutz der Vermögenswerte an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.50 IN 105/25

Am 10. Juli 2025 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wildpark Mellensee GmbH eine weitreichende Maßnahme getroffen: Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt aus Halle (Saale) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft mit Sitz Am Wildpark 5, 15838 Am Mellensee, wird von Geschäftsführerin Valentina Xhindi geleitet und betreibt einen Wildpark mit natur- und erlebnispädagogischem Konzept. Doch zuletzt geriet das Unternehmen offenbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten – nun steht es unter gerichtlicher Aufsicht.

Umfang der gerichtlichen Anordnung

Mit dem Beschluss gemäß §§ 21 und 22 InsO wurde der vorläufige Insolvenzverwalter umfassend befugt und beauftragt:

  • Verfügungen über das Vermögen der Wildpark Mellensee GmbH sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

  • Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 InsO).

  • Zwangsvollstreckungen und Sicherungsmaßnahmen – etwa Arrest oder einstweilige Verfügungen – wurden untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits laufende Maßnahmen werden vorerst eingestellt.

  • Gläubiger dürfen keine beweglichen Sicherungsgüter oder abgetretene Forderungen ohne Zustimmung des Verwalters verwerten.

Darüber hinaus ist Prof. Dr. Schmidt berechtigt, die Geschäftsräume und Nebenräume zu betreten, Einsicht in Geschäftsunterlagen und Bücher zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, an der Aufklärung der Vermögenslage aktiv mitzuwirken. Für den Fall der Verweigerung drohen gerichtliche Maßnahmen wie Zwangsvorführungen, eidesstattliche Versicherungen oder sogar Haft (§§ 97–101 InsO).

Zur Abwicklung der Insolvenzgelder ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, ein Sonderkonto einzurichten. Zudem ist er ermächtigt, bei Banken, Versicherungen, Behörden und anderen Stellen Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage der Schuldnerin einzuholen.

Ausblick

Der Beschluss markiert den Beginn einer kritischen Phase für die Wildpark Mellensee GmbH. Ob eine Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens folgt oder alternative Lösungen wie eine Sanierung möglich sind, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden – auf Grundlage des Gutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Rechtsmittel gegen diesen Beschluss können von der Schuldnerin binnen zwei Wochen durch sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die öffentliche Bekanntmachung oder die Zustellung per Post – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
Potsdam, den 10. Juli 2025

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