Aktenzeichen: 650 IN 131/25
Am 10. Juli 2025 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der oluterials GmbH mit Sitz in der Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, entscheidende Schritte zur vorläufigen Sicherung des Unternehmensvermögens eingeleitet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 37917 P im Handelsregister eingetragen und wird anwaltlich durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Damerius, LL.M. (Beisheim Center, Berlin) vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt aus Halle (Neuwerk 18, 06108 Halle) bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu prüfen und die Insolvenzmasse zu sichern. Er wird nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin eingesetzt, sondern ausschließlich zur Überwachung und Absicherung des Vermögens.
Umfassende Einschränkungen und Schutzmaßnahmen
Gemäß § 21 und § 22 InsO ordnete das Gericht eine Reihe weitreichender Maßnahmen an, um das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:
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Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam.
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Die Schuldnerin darf keine Außenstände mehr selbst einziehen, auch Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden untersagt bzw. eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
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Gläubigern ist es untersagt, bewegliche Absonderungsgegenstände der Schuldnerin in Besitz zu nehmen oder an sie abgetretene Forderungen einzuziehen.
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Der vorläufige Verwalter erhält das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Bücher und Unterlagen einzusehen und alle notwendigen Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage einzuholen.
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Zusätzlich wird er beauftragt, ein Sonderkonto zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten.
Prüfung der Fortführungsaussichten
Besonders entscheidend: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde auch beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund besteht, ob das Vermögen ausreicht, um Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Dabei ist es ihm untersagt, Gutachten an Dritte zu vergeben – die Verantwortung bleibt vollständig bei ihm.
Ausblick
Mit dieser Anordnung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, doch der eingeschlagene Kurs zeigt die Ernsthaftigkeit der Lage. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine wirtschaftliche Sanierung möglich ist – oder ob der Weg in die vollständige Insolvenz unumgänglich wird.
Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen durch sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam eingelegt werden.
Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
Potsdam, den 10. Juli 2025