Aktenzeichen: 67g IN 36/25
Am 10. Juli 2025 hat das Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der R & S Handel GmbH, Alsterdorfer Straße 190, 22297 Hamburg, offiziell beendet – und zwar mit einer Abweisung mangels Masse. Damit ist klar: Für ein geregeltes Insolvenzverfahren fehlen schlicht die finanziellen Mittel.
Die Gesellschaft war im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 175701 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Mohammad Moradi vertreten. Das Unternehmen betrieb einen kleinen Kiosk- und Backwarenhandel, ein typischer Vertreter des kleinteiligen Einzelhandels, der in wirtschaftlich angespannten Zeiten besonders verwundbar ist.
Der Insolvenzantrag wurde von der Schuldnerin selbst am 30. Januar 2025 gestellt und ging noch am selben Tag bei Gericht ein. In der Folge wurden zunächst am 4. Februar 2025 Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des verbliebenen Vermögens angeordnet – ein übliches Verfahren, um Gläubigerinteressen zu sichern und unkontrollierte Abflüsse zu verhindern.
Doch nun ist klar: Es ist kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden, das die Kosten eines ordentlichen Insolvenzverfahrens decken könnte. Daher wurde das Verfahren durch gerichtlichen Beschluss am 10. Juli 2025 endgültig abgewiesen. Zugleich wurden auch sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.
Für die Gläubiger bedeutet dies eine bittere Nachricht: Ohne Insolvenzverfahren gibt es weder einen Verwalter noch eine geordnete Verwertung, und damit kaum Aussicht auf Rückflüsse offener Forderungen. Für das Unternehmen selbst kommt die Entscheidung einem wirtschaftlichen Stillstand gleich – ohne Masse und ohne Schutz verbleibt nur der Weg in die formlose Liquidation oder Löschung.
Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist möglich: Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntmachung beim Amtsgericht Hamburg eingereicht werden.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
Hamburg, den 10. Juli 2025