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Krise im sozialen Sektor: Vorläufige Insolvenzverwaltung über KBA-Verein angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 66 IN 75/25

Am 10. Juli 2025 hat das Amtsgericht Norderstedt eine bedeutende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des KBA-Verein für Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe e.V. getroffen. Der Verein, mit Sitz in der Ohechaussee 169, 22848 Norderstedt, ist beim Amtsgericht Kiel unter der Vereinsregister-Nummer VR 284 NO eingetragen und wird durch seinen Vorstand Ingo Lender vertreten.

Tätig im Bereich des Krankentransports sowie der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen, steht der KBA-Verein für eine soziale Verantwortung, die über rein wirtschaftliche Belange hinausgeht. Doch nun befindet sich auch dieser Träger gemeinnütziger Arbeit in finanzieller Schieflage – und sucht gerichtlichen Schutz und Ordnung über ein Insolvenzverfahren.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). Damit soll ein unkontrollierter Abfluss von Mitteln verhindert und der Grundstein für ein strukturiertes Verfahren gelegt werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Stephan Münzel (Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg) bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen des Vereins zu erfassen und zu sichern. Insbesondere dürfen ab sofort Verfügungen über das Vereinsvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen. Auch die Einziehung offener Forderungen fällt unter diese Beschränkung.

Der Verein wird im Verfahren von der Kanzlei BSP. Partnerschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Hamburg, vertreten. Drittschuldner, also Personen oder Institutionen, die dem Verein noch Zahlungen schulden, wurden durch das Gericht angewiesen, ausschließlich unter Beachtung des Beschlusses zu leisten – ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der Finanzlage.

Noch ist unklar, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden wird. Der vorläufige Verwalter wird nun prüfen, ob genug Masse vorhanden ist und ob Sanierungsoptionen bestehen. Die nächsten Wochen sind entscheidend – für Gläubiger, Mitarbeitende, Patienten und Klienten, die auf Kontinuität und Hilfe angewiesen sind.

Rechtsmittel gegen diesen Beschluss sind möglich: Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Norderstedt eingelegt werden.

Amtsgericht Norderstedt – Insolvenzgericht –
Norderstedt, den 10. Juli 2025

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