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Insolvenz droht: Vorläufige Verwaltung über I. I.T. OHG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 97/25

Am 11. Juli 2025 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Reinbek im Insolvenzantragsverfahren gegen die I. I.T. OHG, ansässig in der Dorfstraße 16a, 22955 Hoisdorf, wichtige Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter der Nummer HRA 9701 HL eingetragen und wird von ihrem Geschäftsführer Ivan Ivanov geleitet.

Mit dem am Gericht eingegangenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen tritt die I. I.T. OHG in ein rechtlich geregeltes Prüfverfahren ein. Ziel ist die Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und die Entscheidung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder nicht.

Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurde durch das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies geschieht auf Grundlage von § 21 InsO, der es dem Gericht erlaubt, Maßnahmen zu treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Hamburger Rechtsanwältin Stephanie Pidun bestellt (Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Tel. 040 8814100). Sie übernimmt ab sofort die Aufsicht über sämtliche Vermögensverfügungen der Schuldnerin. Diese dürfen nur noch mit ihrer Zustimmung erfolgen – eine Maßnahme, die die unternehmerische Freiheit erheblich einschränkt, aber vor einem Vermögensabfluss schützen soll.

Auch die Einziehung von Außenständen fällt unter diese Anordnung. Drittschuldner, also jene, die der I. I.T. OHG noch Geld schulden, wurden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu zahlen. Ziel ist es, sämtliche Mittel zu sichern, um gegebenenfalls Gläubigerforderungen geordnet zu bedienen.

Noch ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet – der vorläufigen Verwalterin obliegt es nun, den tatsächlichen Zustand des Unternehmens zu erfassen und dem Gericht zu berichten. Erst danach wird entschieden, ob ein Hauptverfahren eingeleitet wird oder der Antrag mangels Masse oder aus anderen Gründen abgewiesen wird.

Rechtsmittel gegen diese Anordnung sind möglich: Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Reinbek eingelegt werden.

Amtsgericht Reinbek – Insolvenzgericht –
Reinbek, den 11. Juli 2025

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