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GreenCharge GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Erster Schritt in ein mögliches Verfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 22 IN 114/25 (24)

Am 11. Juli 2025 um 09:15 Uhr hat das Amtsgericht Marburg einen bedeutenden Schritt im Insolvenzantragsverfahren gegen die GreenCharge GmbH veranlasst. Das Unternehmen mit Sitz in der Ringstraße 14, 35091 Cölbe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 7573, wird durch die beiden Geschäftsführer Peter Walburg und Dirk Völker vertreten.

Die GreenCharge GmbH war in den vergangenen Jahren im Bereich nachhaltiger Energielösungen und Ladeinfrastruktur tätig und hatte sich auf die Entwicklung zukunftsweisender Technologien für die Elektromobilität spezialisiert. Nun jedoch sieht sich das Unternehmen gezwungen, sich einer gerichtlichen Prüfung seiner wirtschaftlichen Lage zu unterziehen.

In einem ersten Schritt hat das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der GreenCharge GmbH ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind – ein deutlicher Eingriff in die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Unternehmens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Gießener Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach (Kanzlei mtjz, Lahnstraße 1, 35398 Gießen) bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu sichten, laufende Zahlungsströme zu kontrollieren und das Unternehmensvermögen zu sichern. Zugleich wurden die Schuldner der GreenCharge GmbH – sogenannte Drittschuldner – ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Ob es zur endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommen wird, hängt von der weiteren Entwicklung und insbesondere der Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ab. Ziel eines solchen Verfahrens könnte ein Sanierungsplan sein – oder, bei fehlender Grundlage, die geordnete Abwicklung.

Die GreenCharge GmbH hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können sich mit einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung wenden, sofern sie z. B. die internationale Zuständigkeit des Gerichts bestreiten möchten.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob für die GreenCharge GmbH noch ein wirtschaftlicher Ausweg offensteht – oder ob der eingeschlagene Weg in eine geordnete Insolvenz münden wird.

Amtsgericht Marburg – Insolvenzgericht –
Marburg, den 11. Juli 2025

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