Unter dem Aktenzeichen 67g IN 347/24 hat das Amtsgericht Hamburg am 7. Juli 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt) entschieden, den Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Paulinenallee 30, 20259 Hamburg, ist im Handelsregister unter HRB 164040 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Kenan Kabil vertreten.
Die Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt) ist auf den Vertrieb von Textilien und Haushaltswaren spezialisiert. Ein Gläubiger hatte am 18. September 2024 einen Insolvenzantrag gestellt, der am 14. November 2024 beim Amtsgericht Hamburg eingegangen war. Im Zuge dieses Verfahrens waren am 30. Dezember 2024 zunächst Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um das vorhandene Vermögen zu schützen.
Mit der aktuellen Entscheidung vom 7. Juli 2025 hat das Insolvenzgericht diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben und zugleich den Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Diese Abweisung bedeutet, dass das verbleibende Vermögen der Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt) nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlt die Grundlage, um das Verfahren weiterzuführen.
Für die Gläubiger ist dies eine ernüchternde Nachricht, da ihre offenen Forderungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft voraussichtlich nicht mehr vollständig bedient werden können. Zugleich bedeutet die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen, dass sämtliche insolvenzrechtlichen Beschränkungen für die Produkt Jomono UG (haftungsbeschränkt) entfallen, auch wenn die Gesellschaft faktisch zahlungsunfähig bleibt.
Mit diesem Beschluss endet das Insolvenzeröffnungsverfahren vorzeitig – ein endgültiger Beleg für die vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit des Unternehmens.
67g IN 347/24
Amtsgericht Hamburg, 7. Juli 2025