Unter dem Aktenzeichen 620 IN 1572/25 hat das Amtsgericht Duisburg am 7. Juli 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der im Handelsregister unter HRB 22277 geführten Autohaus Lessingstraße GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Lessingstraße 2a, 46149 Oberhausen, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Martin Rickmann, der ebenfalls unter derselben Anschrift erreichbar ist.
Als Verfahrensbevollmächtigte fungiert die renommierte Kanzlei KS Krause Schmitz Rechtsanwälte + Notare GbR mit Sitz in der Gutenbergstraße 43, 45128 Essen, die der Autohaus Lessingstraße GmbH in dieser schwierigen Lage zur Seite steht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke bestellt, dessen Kanzlei am Philosophenweg 51, 47051 Duisburg ansässig ist. Ihm obliegt es fortan, über das Vermögen der Schuldnerin zu wachen. Verfügungen der Autohaus Lessingstraße GmbH über ihre Vermögenswerte dürfen nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass keine unzulässigen Abflüsse mehr stattfinden und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Zugleich wurde den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind verpflichtet, nur noch unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu zahlen. Dr. Henneke ist befugt, bestehende Bankguthaben und Forderungen der Autohaus Lessingstraße GmbH einzuziehen und alle eingehenden Gelder in Empfang zu nehmen.
Mit dieser Anordnung wird der Grundstein gelegt, um eine geordnete Abwicklung oder gegebenenfalls eine Sanierung der Autohaus Lessingstraße GmbH zu ermöglichen. Das Verfahren wird mit der gebotenen Sorgfalt fortgeführt werden, um Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner über den weiteren Verlauf zu informieren.
620 IN 1572/25
Amtsgericht Duisburg, 7. Juli 2025