Der Wirecard-Komplex bekommt Jahre nach dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters eine weitere brisante Facette. Nach Angaben von BR24 prüfen Ermittler im sogenannten „Chargeback“-Verfahren, ob ehemalige Wirecard-Führungskräfte Teil eines internationalen Netzwerks waren, das millionenfach Kreditkartendaten missbraucht und mehr als 300 Millionen Euro erbeutet haben soll. Wichtig ist allerdings die Trennung zum laufenden Wirecard-Strafprozess in München: Die dort angeklagten Markus Braun, Oliver Bellenhaus und Stephan von Erffa sollen nach Aussage der leitenden Oberstaatsanwältin mit diesem konkreten Betrugsnetzwerk nichts zu tun haben.
Die Ermittlungen in dem internationalen Verfahren laufen seit Ende 2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem Bundeskriminalamt. Im November 2025 kam es zu groß angelegten Durchsuchungen in neun Ländern, darunter Deutschland und die USA. Insgesamt wurden 60 Objekte durchsucht und 18 Haftbefehle vollstreckt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand sollen rund 4,3 Millionen Kreditkarteninhaber in 193 Ländern geschädigt worden sein.
Im Zentrum des Verdachts stehen dem Bericht zufolge Netzwerke, die rund 500 Scheinfirmen und mehr als 2.000 professionell gestaltete Fake-Webseiten betrieben haben sollen. Ein erheblicher Teil davon soll aus dem Bereich pornografischer Angebote stammen. Über solche Strukturen seien Kreditkartenzahlungen ausgelöst und anschließend über Zahlungsdienstleister weitergeleitet worden.
Wirecard rückte 2022 in den Fokus
Wirecard selbst geriet nach Aussage der Oberstaatsanwältin im März 2022 in den Fokus der Koblenzer Ermittler. Hinweise kamen demnach von der Financial Intelligence Unit, die Geldwäscheverdachtsmeldungen analysiert hatte.
Besonders belastend sind die Vorwürfe gegen drei frühere Wirecard-Mitarbeiter: den flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek, eine frühere Vertriebschefin für Asien sowie einen weiteren früheren hochrangigen Vertriebsmitarbeiter. Die Ermittler gehen nach dem Bericht davon aus, dass diese Personen eher auf der Seite der mutmaßlichen Betrugsnetzwerke gestanden haben könnten.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen Verantwortliche gewusst haben, dass bei der Wirecard Bank formal unauffällige Webseiten zur Prüfung vorgelegt wurden, tatsächlich aber andere Fake-Seiten für die Zahlungsabwicklung genutzt worden seien. Außerdem sollen Scheinfirmen Konten bei der Wirecard Bank erhalten haben, über die mutmaßlich betrügerisch erlangte Gelder weitergeleitet wurden.
Zahlungsdienstleister als mögliches Einfallstor
Der Fall zeigt, wie entscheidend Zahlungsdienstleister bei groß angelegtem Kreditkartenbetrug sein können. Solche Systeme funktionieren nur, wenn Zahlungsströme technisch abgewickelt, Händlerkonten eröffnet und Kreditkartentransaktionen verarbeitet werden.
Die Koblenzer Ermittlungen richten sich deshalb nicht nur gegen frühere Wirecard-Mitarbeiter. Auch Vertreter anderer Zahlungsdienstleister wie Unzer, der früheren Concardis und Payone stehen nach dem Bericht im Fokus der Ermittlungen. Damit geht es um die grundsätzliche Frage, ob Verantwortliche in der Zahlungsbranche Kontrollmechanismen bewusst umgangen oder mutmaßlich betrügerische Händlerstrukturen unterstützt haben.
Klare Trennung zum Münchner Wirecard-Prozess
Für die öffentliche Wahrnehmung ist eine Differenzierung entscheidend. Der seit Dezember 2022 laufende Wirecard-Prozess am Landgericht München behandelt andere Vorwürfe.
Dort geht es vor allem um den Verdacht des bandenmäßigen Betrugs und der Bilanzfälschung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das angebliche milliardenschwere Geschäft mit Drittpartnern in Asien tatsächlich existierte oder erfunden war.
Auf die konkrete Frage des Vorsitzenden Richters, ob einer der drei Münchner Angeklagten mit dem Koblenzer Chargeback-Verfahren zu tun habe, antwortete die Oberstaatsanwältin laut BR24 eindeutig mit „Nein“.
Das bedeutet: Auch wenn beide Verfahren einen Wirecard-Bezug haben, handelt es sich um unterschiedliche Sachverhalte und unterschiedliche Beschuldigtenkreise.
Neue Fragen an das frühere Kontrollsystem
Trotz dieser Trennung ist die neue Entwicklung für die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals relevant. Denn sie wirft erneut Fragen zur Unternehmenskultur und zu internen Kontrollmechanismen auf.
Sollte sich bestätigen, dass frühere Wirecard-Mitarbeiter bewusst Scheinfirmen oder betrügerische Zahlungsmodelle unterstützt haben, würde dies das Bild eines Unternehmens verstärken, in dem gravierende Compliance- und Kontrollprobleme bestanden.
Bislang handelt es sich allerdings um Ermittlungen und Vorwürfe. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftigen Verurteilungen vorliegen.
300 Millionen Euro Schaden – und ein globales System
Die Dimension des Chargeback-Verfahrens ist dennoch außergewöhnlich. Mehr als 300 Millionen Euro mutmaßlicher Schaden, Millionen geschädigte Kreditkarteninhaber und Verbindungen in fast 200 Länder machen das Verfahren zu einem der größten international koordinierten Fälle von Kreditkartenbetrug und Geldwäsche.
Für Ermittler dürfte nun vor allem entscheidend sein, wie tief die Beteiligung einzelner Zahlungsdienstleister tatsächlich ging. War die Infrastruktur lediglich missbraucht worden – oder halfen Verantwortliche aktiv mit?
Genau diese Frage könnte auch für die weitere Aufarbeitung der Wirecard-Geschichte noch erhebliche Bedeutung bekommen.
Der neue Komplex zeigt jedenfalls: Der Wirecard-Skandal ist juristisch und wirtschaftlich noch lange nicht vollständig aufgearbeitet. Während in München über Bilanzmanipulation und Milliardenbetrug verhandelt wird, zeichnet sich parallel ein weiteres Verfahren ab, bei dem Zahlungsabwicklung, Scheinfirmen und internationaler Kreditkartenbetrug im Mittelpunkt stehen.