Die BraunGarant GmbH mit Sitz in Offenbach am Main erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 4. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 8 IN 261/25 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Sprendlinger Landstraße 180 in 63069 Offenbach am Main und ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Handelsregisternummer HRB 53696 eingetragen. Vertreten wird die BraunGarant GmbH durch ihren Geschäftsführer Lajos Szabo.
Der Unternehmensgegenstand der BraunGarant GmbH ist breit aufgestellt und umfasst zahlreiche Dienstleistungen rund um Immobilien, Haushalte, Gebäude und Nachlässe. Ein wesentlicher Geschäftsbereich besteht in der Vermittlung von Werk und Dienstleistungen. Dazu gehören Reinigungsdienstleistungen aller Art, insbesondere Rohrreinigungen, sowie Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Umzüge. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand Hausmeistertätigkeiten und Haustechnikdienstleistungen.
Zum vorgesehenen Tätigkeitsspektrum gehören außerdem Elektroarbeiten, Sanierungen und Trockenbau sowie Arbeiten im Garten und Landschaftsbau und Pflasterarbeiten. Auch Schlüsseldienstleistungen und damit zusammenhängende Tätigkeiten werden ausdrücklich vom Unternehmensgegenstand erfasst. Damit deckte das Unternehmen seinem Geschäftszweck nach ein vergleichsweise umfangreiches Spektrum an Dienstleistungen rund um Gebäude und Grundstücke ab.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Nachlassauflösungen. In diesem Zusammenhang durfte die Gesellschaft Nachlassgegenstände an und verkaufen. Zum Unternehmensgegenstand zählen außerdem der An und Verkauf von Schmuck sowie der Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen in der Schweiz und innerhalb der Europäischen Union. Die geschäftliche Ausrichtung ging damit deutlich über klassische Gebäude und Haushaltsdienstleistungen hinaus.
Im Zuge wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde beim Amtsgericht Offenbach am Main ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BraunGarant GmbH gestellt. Zu einer regulären Eröffnung des Verfahrens kam es jedoch nicht.
Das Insolvenzgericht wies den Antrag am 4. August 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse ab. Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn das Vermögen des Schuldnerunternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Für die Gläubiger hat die Entscheidung erhebliche Bedeutung. Durch die Abweisung mangels Masse wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, in dessen Rahmen ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen erfasst und verwertet und eine mögliche Insolvenzmasse nach den gesetzlichen Vorschriften unter den Gläubigern verteilt.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet dabei nicht zwingend, dass überhaupt keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind. Sie besagt vielmehr, dass nach der gerichtlichen Beurteilung keine ausreichende, die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden ist.
Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht die Bekanntmachung keine Angaben. Auch die Höhe der Verbindlichkeiten, die Zahl der betroffenen Gläubiger und mögliche noch vorhandene Vermögenswerte der Gesellschaft werden nicht genannt.
Damit ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die BraunGarant GmbH aus Offenbach am Main, die ein umfangreiches Dienstleistungsangebot von Gebäude und Haushaltsdienstleistungen bis hin zu Nachlassauflösungen und dem Handel mit Nachlassgegenständen vorsah, unter dem Aktenzeichen 8 IN 261/25 mangels Masse abgewiesen worden.