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Vorläufige Insolvenzverwaltung für McBett GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 555/25

Die McBett GmbH & Co. KG aus Schloß Holte-Stukenbrock steht seit dem 26. Juni 2025, um 12:26 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Dies ordnete das Amtsgericht Bielefeld an, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und unkontrollierte Abflüsse zu verhindern.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 17152 eingetragene Kommanditgesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die McBett Verwaltungs GmbH (HRB 44702), die wiederum von Geschäftsführer Andreas Jerke geleitet wird. Sitz der Gesellschaft ist der Milanweg 10, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Thomas Bagh, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, offene Außenstände einzuziehen und die finanzielle Lage zu prüfen.

Ab sofort gilt:

  • Verfügungen der McBett GmbH & Co. KG sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

  • Den Schuldnern der Gesellschaft – also allen, die Zahlungen an die McBett GmbH & Co. KG schulden – ist es untersagt, weiterhin direkt an die Gesellschaft zu zahlen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Darüber hinaus hat das Gericht zum Schutz der Insolvenzmasse verfügt, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt werden – ausgenommen, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden einstweilen eingestellt.

Mit dieser Anordnung ist der Weg für die Prüfung frei, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung der McBett GmbH & Co. KG vorbereitet werden muss.

Amtsgericht Bielefeld, 26.06.2025

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