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Vorläufige Verwaltung der LJ Klinikshop UG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 47/25

Für die LJ Klinikshop UG (haftungsbeschränkt) aus Kaiserslautern hat sich die vorläufige Insolvenzverwaltung erledigt: Das Amtsgericht Kaiserslautern hat mit Beschluss vom 25. Juni 2025 die am 02. April 2025 angeordnete vorläufige Verwaltung sowie alle weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Hellmut-Hartert-Straße 1, 67655 Kaiserslautern, eingetragen beim Amtsgericht Kaiserslautern unter HRB 33748, wird durch ihren Geschäftsführer Julian Lanzer aus Otterbach vertreten. Mit der Aufhebung der vorläufigen Sicherungsmaßnahmen endet die gerichtliche Kontrolle über das Schuldnervermögen – ein Hinweis darauf, dass die Gründe für die Sicherung weggefallen sein könnten oder der Insolvenzantrag möglicherweise nicht mehr verfolgt wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kaiserslautern eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden, wenn der Antragsgegner (hier die LJ Klinikshop UG) durch die Aufhebung in eigenen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Kaiserslautern, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, einzureichen. Auch eine Abgabe zu Protokoll bei jedem anderen Amtsgericht ist möglich – entscheidend ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Kaiserslautern.

Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen, von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang genau anzugeben. Eine Begründung wird dringend empfohlen.

Auch gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes ist eine Beschwerde möglich, sofern der Beschwerdewert 200 € übersteigt. Diese ist innerhalb von sechs Monaten einzulegen, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache rechtskräftig geworden ist oder sich das Verfahren anderweitig erledigt hat.

Die elektronische Einreichung muss den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur genügen und über einen sicheren Übermittlungsweg (z. B. EGVP) erfolgen.

Ob die LJ Klinikshop UG damit einen Schritt in Richtung Sanierung oder Abwicklung geht, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Kaiserslautern – 25.06.2025

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