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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Rudi Werkvertrag GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67g IN 360/24

Für die Rudi Werkvertrag GmbH, ein Unternehmen für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung mit Sitz in der Trettaustraße 32–34, 21107 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 26. Juni 2025 um 15:17 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173360 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Herrn Arturs Rudzitis vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Büttner, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, bestellt. Mit dieser Anordnung wird das Vermögen der Schuldnerin gesichert und vor nachteiligen Veränderungen geschützt.

Wesentlicher Inhalt des Beschlusses:

  • Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    Das bedeutet: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und Forderungen, geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Schuldner der Rudi Werkvertrag GmbH (Drittschuldner) dürfen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die gegen die Gesellschaft eingeleitet wurden, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle abfließen und alle Gläubiger gleich behandelt werden. Zugleich schafft der Beschluss die Grundlage für eine mögliche Sanierung oder eine geordnete Abwicklung.

Amtsgericht Hamburg, 26.06.2025

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