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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die GSD Bauberatung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 171/25

Am 25. Juni 2025 um 10:43 Uhr hat das Amtsgericht Krefeld im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GSD Bauberatung GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 19489 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz in der Oberstraße 3, 47829 Krefeld. Sie wird gesetzlich vertreten durch die beiden Geschäftsführer Herrn Dejan Miljojkovic aus Lippstadt (OT Bad Waldliesborn) und Herrn Dieter Grüne aus Warendorf. Das Unternehmen ist tätig in den Bereichen Bauberatung, Unternehmensberatung im Bauwesen, Personalvermittlung sowie Stahlhandel.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin unter gerichtlicher Aufsicht zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.

Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Damit ist die Geschäftsführung in ihren Handlungen rechtlich eingeschränkt.

Weitere Maßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse

  • Zahlungsverbote an die Schuldnerin: Den Drittschuldnern, also den Schuldnern der GSD Bauberatung GmbH, wurde untersagt, an das Unternehmen zu zahlen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung – sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung des Beschlusses

Mit diesem Schritt befindet sich die GSD Bauberatung GmbH nun unter der Kontrolle einer gerichtlich bestellten Aufsicht. Die Maßnahme soll dem Schutz der Gläubigerinteressen dienen, eine mögliche Vermögensverschiebung verhindern und den Grundstein für die Prüfung einer endgültigen Verfahrenseröffnung legen.

Die nächsten Wochen werden entscheidend darüber sein, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Insolvenzverfahren in vollem Umfang eröffnet wird.

Amtsgericht Krefeld – 25. Juni 2025

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