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production.netAC GmbH: Insolvenzgericht Aachen ordnet Sicherungsmaßnahmen an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aachen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der production.netAC GmbH am 15. September 2026 um 11:20 Uhr einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 250/26 geführt. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist noch nicht entschieden.

Die Gesellschaft hat laut Gerichtsbeschluss ihre Anschrift am Nerscheider Weg 170 in 52076 Aachen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 16377 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Oliver Bachem vertreten.

Unternehmensgegenstand: Komponenten für elektrische Fahrzeuge

Der angegebene Unternehmensgegenstand umfasst die Koordination und Vermarktung von Produkt- und Prozessentwicklungen für Komponenten elektrischer Fahrzeuge. Dazu gehört auch, einzelne Komponenten zu Gesamtkonzepten zu integrieren sowie ihre Produktion und Logistik. Nach der vorliegenden Beschreibung sieht der Gesellschaftszweck zudem Projekte mit Hochschulen vor.

Diese Angaben beschreiben, welche Tätigkeiten die Gesellschaft ausüben darf. Ob und in welchem Umfang sie zuletzt Komponenten produziert, vermarktet oder Hochschulprojekte durchgeführt hat, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor.

Vorläufiger Insolvenzverwalter muss Verfügungen zustimmen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener mit Anschrift in der Franzstraße 53 in Aachen bestellt. Verfügungen der production.netAC GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch wirksam, wenn er ihnen zustimmt. Die Gesellschaft kann über das betroffene Vermögen damit nicht mehr allein entscheiden.

Der Beschluss betrifft auch Personen und Unternehmen, die der Gesellschaft Geld schulden. Ihnen wird untersagt, unmittelbar an die production.netAC GmbH zu zahlen. Dr. Wegener ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Wer Zahlungen zu leisten hat, muss die gerichtliche Anordnung beachten.

Außerdem hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt. Davon ausgenommen sind Maßnahmen, soweit unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag schützen. Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.

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