Aktenzeichen: 15 IN 230/25
Im Insolvenzverfahren der Ludwig Leuchten GmbH & Co. KG, ansässig in der Carl-Zeiss-Straße 55, 72555 Metzingen, hat das Amtsgericht Tübingen am 24. Juni 2025 um 13:12 Uhr eine umfassende vorläufige Sicherungsmaßnahme angeordnet. Die Schuldnerin wird vertreten durch die Ludwig Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin, deren Geschäftsführer Herr Uwe Stefan Quaas ist. Unterstützt wird das Verfahren von Rechtsanwalt Werner Maier aus Fellbach.
Die Entscheidung des Gerichts erfolgte zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens. Sie markiert einen kritischen Wendepunkt in der wirtschaftlichen Geschichte des renommierten Beleuchtungstechnikherstellers.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger aus Tübingen bestellt. Mit seiner Kanzlei in der Eisenbahnstraße 1 steht er als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltung, Prüfung und Sicherung der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter übernimmt ab sofort maßgebliche Kontroll- und Entscheidungsfunktionen im Unternehmen. Ihm obliegt es, Bankguthaben, Forderungen und sämtliche eingehenden Gelder zu verwalten und einzuziehen. Auch die Einrichtung von Sonderkonten zur insolvenzsicheren Abwicklung wurde ihm gestattet.
Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist ab sofort nur noch eingeschränkt verfügungsberechtigt. Verfügungen über das Vermögen – insbesondere über Bankkonten und Außenstände – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Das Gericht hat dem Verwalter zudem weitreichende Befugnisse übertragen: Er darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen verlangen und alle zur Sicherung der Masse notwendigen Auskünfte einholen.
Weiterhin wurde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen – mit Ausnahme unbeweglichen Vermögens – untersagt und laufende Vollstreckungen vorläufig eingestellt. Gläubiger, die privilegierte Ansprüche nach §§ 850d oder 850f ZPO geltend machen, sind davon jedoch nicht betroffen.
Auch Drittschuldnern – also den Schuldnern der Ludwig Leuchten GmbH & Co. KG – wurde untersagt, weiterhin an die Gesellschaft zu zahlen. Sie sind stattdessen angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
Im Einklang mit § 8 Abs. 3 InsO wurde Dr. Riegger beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen und hierüber Nachweis zu führen. Die Veröffentlichung dieser Anordnung erfolgt elektronisch und bleibt dort für die Dauer ihrer Wirksamkeit gespeichert.
Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden, entweder schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Tübingen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis – die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der sowohl den Erhalt des Vermögens als auch die strukturierte Aufarbeitung der finanziellen Lage der Ludwig Leuchten GmbH & Co. KG gewährleisten soll. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob ein tragfähiges Sanierungskonzept realisierbar ist oder andere insolvenzrechtliche Konsequenzen folgen müssen.
Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 24. Juni 2025