Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat gegen die börsennotierte Wild Bunch AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Der Grund: Das Unternehmen hatte es versäumt, seine Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen – wie es § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) für kapitalmarktorientierte Gesellschaften zwingend vorschreibt.
Die Sanktion erfolgte gemäß § 335 HGB, der für die unterlassene oder verspätete Offenlegung empfindliche Ordnungsgelder vorsieht. Der Gesetzgeber will damit die Transparenz auf den Kapitalmärkten und den Schutz von Investoren sicherstellen – insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten börsennotierter Gesellschaften.
Nach Angaben des Bundesamts wurde die Ordnungsgeldentscheidung am 15. Mai 2025 erlassen. Die Wild Bunch AG hat inzwischen Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt. Der weitere Verlauf hängt nun vom Ergebnis des Beschwerdeverfahrens ab.
Das Vorgehen zeigt, dass das BfJ seine Aufsichtsfunktion über die Einhaltung der Veröffentlichungspflichten konsequent wahrnimmt. Für Investoren ist eine rechtzeitige Offenlegung von Jahresabschlüssen ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens – eine Versäumnis dieser Pflicht kann Vertrauen kosten.
Ob und wann die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden, ist bislang nicht bekannt.