Aktenzeichen: 59 IN 225/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alfred Naumann GmbH, einem regional bekannten Unternehmen für Abschleppdienst und KfZ-Verwertung mit Sitz in der Lössener Straße 17a, 06258 Schkopau, hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 24. Juni 2025 die zuvor erlassenen Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben.
Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 209081, wird durch ihren Geschäftsführer Michael Naumann vertreten. Gegenstand des Unternehmens sind insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugbergung, -verwertung und Abschlepplogistik.
Mit Beschluss vom 23. Mai 2025 hatte das Gericht zunächst Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO erlassen, um das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen sind nun, nach aktueller Bewertung der Verfahrenslage, nicht mehr erforderlich und wurden daher mit Wirkung zum 24. Juni 2025 aufgehoben.
Bedeutung der Aufhebung
Die gerichtliche Aufhebung kann unterschiedliche Gründe haben – etwa eine Klärung der Finanzlage, die Rücknahme oder Erledigung des Insolvenzantrags oder die Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein Verfahren (etwa Masse oder Zuständigkeit) nicht mehr gegeben sind. Ob das Verfahren weitergeführt oder eingestellt wird, hängt von den nächsten gerichtlichen Schritten ab.
Für die Alfred Naumann GmbH bedeutet dies zumindest vorläufig eine Lockerung der insolvenzrechtlichen Einschränkungen. Der Geschäftsbetrieb unterliegt derzeit keiner gerichtlichen Aufsicht im Sinne der InsO.
Amtsgericht Halle (Saale) – 24. Juni 2025