Aktenzeichen: 9 IN 78/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Globini Consulting GmbH, mit Sitz in der Herrenberge 20, 65611 Brechen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter HRB 6724 und gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Saverio Dentico, wohnhaft in 63069 Offenbach am Main, hat das Amtsgericht Limburg am 20. Juni 2025 um 09:30 Uhr wichtige vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Inhalt der Entscheidung:
Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Antragstellerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen bleibt bei der Gesellschaft, allerdings nur eingeschränkt: Verfügungen sind ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
dhpg
Bruder-Kremer-Straße 6
65549 Limburg an der Lahn
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Tel.: 06431 / 21 72 013
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Fax: 06431 / 21 89 604
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E-Mail: inso-limburg@dhpg.de
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Web: www.dhpg.de
Er ist ermächtigt, das schuldnerische Vermögen zu sichern, zu überwachen und ggf. eingehende Gelder entgegenzunehmen. Alle Schuldner der Globini Consulting GmbH werden gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO aufgefordert, ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um rechtswirksam zu erfüllen.
Diese Maßnahme stellt sicher, dass Vermögenswerte nicht ohne Kontrolle abgeflossen oder verwertet werden, bevor das Gericht über die förmliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Beschwerdeberechtigt sind:
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Die Antragstellerin selbst
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Jeder Gläubiger, wenn die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 in Zweifel gezogen wird
Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
Walderdorffstraße 12
65549 Limburg a. d. Lahn
einzulegen. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder – im Falle der öffentlichen Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung (§ 9 InsO). Maßgeblich ist das frühere dieser Ereignisse.
Form:
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Entscheidung bezeichnen sowie ausdrücklich erklären, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend, jedoch dringend empfohlen.
Fazit:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über die Globini Consulting GmbH ist ein bedeutender Schritt in einem laufenden Insolvenzverfahren. Sie dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation der Gesellschaft ermöglichen. Die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus und wird maßgeblich davon abhängen, ob genügend Masse zur Deckung der Kosten vorhanden ist.