Aktenzeichen: 280 IN 221/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NEWTOWN Bauträger GmbH, mit Sitz in der Großen Bleiche 30, 55116 Mainz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 52116, und vertreten durch den Geschäftsführer Ibrahim Yilmaz, wohnhaft in 64546 Mörfelden-Walldorf, hat das Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht – am 18. Juni 2025 einen abschließenden Beschluss gefasst:
Die mit Verfügung vom 24. Februar 2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung sind aufgehoben worden. Vorausgegangen war die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, das heißt: Das vorhandene Vermögen der Schuldnerin reichte nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für dessen Eröffnung (§ 26 InsO).
Bedeutung des Beschlusses:
Mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen endet das Verfahren gegen die NEWTOWN Bauträger GmbH formal, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie nicht über ein geregeltes Insolvenzverfahren an mögliche Restvermögenswerte gelangen können.
Die Gesellschaft gilt damit als faktisch zahlungsunfähig und rechtlich nicht abwicklungsfähig im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Eine spätere Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit durch das Registergericht ist denkbar (§ 394 FamFG, § 60 GmbHG).
Einsichtnahme:
Der vollständige gerichtliche Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Mainz einsehbar.
Datenschutzhinweis:
Die gemäß Art. 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG sowie § 43 LDSG Rheinland-Pfalz erforderlichen Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren finden Sie auf der Internetseite des Gerichts:
www.agmz.justiz.rlp.de
Auf Wunsch stellt das Gericht diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung.
Amtsgericht Mainz – Insolvenzgericht
Beschluss vom 18. Juni 2025