Aktenzeichen: 51 IN 32/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der derabcfeuerlöscher.de GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dustin Krings, mit Geschäftssitz in der Werkstraße 2–6, 31028 Gonau (Leine) und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 241219, hat das Amtsgericht Hildesheim am 12. Juni 2025 eine Berichtigung des ursprünglichen Beschlusses vom 23. Mai 2025 vorgenommen.
Grund für die Berichtigung war ein Formfehler in der Namens- und Ortsangabe. Ursprünglich lautete der Beschluss auf:
„DerABCFeuerlöscher.de GmbH, vertr. d. d. GF Dustin Krings, Werkstraße 2–6, 31028 Gronau (Leine)“,
was jedoch nicht der korrekten Firmenbezeichnung und Ortsangabe entsprach.
Die korrekte Fassung lautet nun:
„derabcfeuerlöscher.de GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dustin Krings, Werkstraße 2–6, 31028 Gonau (Leine), (AG München, HRB 241219)“.
Der korrigierte Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Diese Änderung betrifft ausschließlich die formale Identifikation der Schuldnerin im Verfahren und hat keine Auswirkungen auf den materiellen Inhalt der Entscheidung vom 23.05.2025.
Der vollständige und berichtigte Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Darüber hinaus weist das Gericht darauf hin, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen unter Angabe des Aktenzeichens 51 IN 32/25 über die üblichen Wege recherchierbar und einsehbar sind.
Mit der Klarstellung ist sichergestellt, dass es im weiteren Verlauf des Verfahrens weder zu Missverständnissen noch zu formalen Einwänden gegen die Identität der Verfahrensbeteiligten kommt. Die Korrektur stellt somit einen notwendigen Schritt zur rechtssicheren Fortführung des Insolvenzantragsverfahrens dar.