Aktenzeichen: 666 IN 188/25 e
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der ABA GmbH, mit Sitz in der Irmgard-Keun-Straße 15, 34128 Kassel, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRB 19005, hat das Amtsgericht Kassel am 20. Juni 2025 um 21:33 Uhr einen wichtigen Beschluss gefasst.
Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Agmal Sidiqi, sieht sich seit diesem Zeitpunkt einer vorläufigen Insolvenzverwaltung unterstellt. Mit der gerichtlichen Anordnung ist es der ABA GmbH ab sofort nur noch gestattet, Verfügungen über ihr Vermögen mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzunehmen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Robert Schiller bestellt, dessen Kanzlei sich in der Lahnstraße 1, 35398 Gießen befindet. Für Rückfragen und Korrespondenz stehen die folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
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Telefon: 0641 / 9829218
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Fax: 0641 / 9829216
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E-Mail: giessen@mtjz.de
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Web: www.mtjz.de
Zugleich wurden alle Schuldner der ABA GmbH aufgefordert, Leistungen an die Gesellschaft nur noch unter Beachtung der vorläufigen Verwaltung zu erbringen. Zahlungen oder sonstige Erfüllungshandlungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten als unwirksam (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Diese Maßnahme ist ein klassisches Element der Sicherung im frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Sie soll verhindern, dass während der Prüfung des Eröffnungsantrags noch Vermögenswerte entzogen oder verlagert werden können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Dies steht der Antragstellerin selbst sowie, unter bestimmten Umständen, auch den Gläubigern zu – insbesondere dann, wenn Einwände gegen die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 vorgebracht werden sollen.
Die Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel, einzureichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses, beziehungsweise – sofern dies durch öffentliche Bekanntmachung geschieht – zwei Tage nach Veröffentlichung. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts eingelegt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Kassel eingehen. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie eindeutig erklären, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung wird empfohlen.
Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung steht die ABA GmbH nun unter genauer Beobachtung. Ob eine formelle Verfahrenseröffnung erfolgt oder ob weitere Maßnahmen – etwa eine Abweisung mangels Masse – folgen, bleibt der nächsten Entscheidung des Gerichts vorbehalten. Für Gläubiger und Geschäftspartner beginnt damit eine Phase der Unsicherheit, in der genaues rechtliches und wirtschaftliches Vorgehen entscheidend ist.