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FINSAFE Capital Management GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 3/25

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINSAFE Capital Management GmbH, mit Sitz in der Bollerstaudenstraße 12, 79111 Freiburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wassili Grischenkow und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 719701, hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 20. Juni 2025 zwei folgenschwere Entscheidungen getroffen.

Zunächst wurden die im Zuge des Insolvenzantrags am 29. Januar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese hatten bis dahin der vorläufigen Sicherung des schuldnerischen Vermögens gedient und die Grundlage für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gebildet.

Trotz der Aufhebung dieser Maßnahmen bleibt dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn Axel Koza, weiterhin eine beschränkte Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin eingeräumt – jedoch nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 25 Absatz 2 Insolvenzordnung (InsO) erforderlich ist. Dazu zählt insbesondere die Befugnis, die im Rahmen des Verfahrens entstandenen Kosten zu begleichen und seine eigene Vergütung – sowohl für seine Tätigkeit als Sachverständiger als auch als vorläufiger Insolvenzverwalter – aus dem Guthaben des eingerichteten Sonderkontos zu entnehmen, sobald diese durch das Gericht festgesetzt wurde.

In einem zweiten, weitreichenden Beschluss wurde jedoch der von der antragstellenden Gläubigerin eingereichte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine zwingende Voraussetzung für dessen Einleitung. Damit wird das Verfahren eingestellt, noch bevor es zur eigentlichen Eröffnung kommt.

Dieser Schritt stellt das faktische Ende des Insolvenzverfahrens dar. Die Gläubiger der FINSAFE Capital Management GmbH haben somit keine Möglichkeit mehr, im Rahmen eines förmlichen Insolvenzverfahrens auf das schuldnerische Vermögen zuzugreifen. Auch ein Insolvenzverwalter zur Abwicklung des Unternehmens wird nicht bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde der Weg offen. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg, einzulegen. Der Fristbeginn richtet sich nach dem zuerst eintretenden Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, auch bei jedem anderen Amtsgericht. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Rechtsbehelfe von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Behörden oder bestimmten Organen sind elektronisch einzureichen.

Die Entscheidung bedeutet nicht nur das Scheitern eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die prekäre wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, deren Mittel nicht einmal mehr zur Deckung der grundlegenden gerichtlichen Abwicklung ausreichen. Was von der FINSAFE Capital Management GmbH bleibt, ist ein wirtschaftliches und rechtliches Vakuum – und offene Fragen für Gläubiger, Marktteilnehmer und potenzielle Strafverfolgungsbehörden.

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