Aktenzeichen: 908 IN 26/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Weltspiele Paradise UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung – am 16. Juni 2025 seine Entscheidung getroffen.
Die Schuldnerin mit Sitz Weidendamm 8, 30167 Hannover, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Registernummer HRB 226054 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Philip Friso Hoeksma.
Abweisung des Insolvenzantrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wurde mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung erfolgt eine solche Abweisung, wenn die vorhandenen Vermögenswerte selbst zur Finanzierung des Verfahrens unzureichend sind.
Damit entfällt die Möglichkeit der geordneten Abwicklung über ein Insolvenzverfahren. Gläubiger sind auf Einzelzwangsvollstreckungen verwiesen, soweit überhaupt noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht sowohl der Antragstellerin als auch der Antragsgegnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eintretende Ereignis.
Die sofortige Beschwerde ist einzulegen bei:
Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung –
Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover
Postfach 2 27, 30002 Hannover
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hannover entscheidend. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung benennen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Weitere Hinweise zur Beschwerde gegen den Gegenstandswert:
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung oder sonstiger Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Datenschutzhinweis:
Hinweise zum Datenschutz sowie zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover unter:
https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html