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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Projekt HLK Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 502 IN 107/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Projekt HLK Verwaltungs GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf am 17. Juni 2025 um 13:17 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO beschlossen.

Die Projekt HLK Verwaltungs GmbH, mit Sitz in der Bergischen Landstraße 82 a, 51375 Leverkusen, ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 108741 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch die beiden Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Götzen und Herrn Dr. Reiner Götzen.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu überprüfen, die Insolvenzmasse zu sichern und erforderliche Maßnahmen zur Wahrung der Gläubigerinteressen zu treffen.

Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen weiterhin an die Schuldnerin selbst zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Der Beschluss wurde am 17. Juni 2025 durch das Amtsgericht Düsseldorf erlassen.

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