Aktenzeichen: 30 IN 280/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H22 Wohnbau GmbH hat das Amtsgericht Heilbronn – Insolvenzgericht – am 16. Juni 2025 eine abschließende Entscheidung gefällt.
Die Schuldnerin mit Sitz in der Allee 17, 74072 Heilbronn, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Registernummer HRB 754590 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Lucio Dedda.
Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen wurde mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen (§ 26 InsO). Somit kann kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, da die verfügbaren Mittel der Schuldnerin selbst nicht einmal ausreichen würden, die Verfahrenskosten zu tragen.
Damit entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens; Gläubiger sind auf etwaige Einzelzwangsvollstreckungen angewiesen, sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie den Beteiligten die sofortige Beschwerde offen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wurde, gilt sie nach Ablauf von zwei weiteren Tagen als zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts zu erklären. Auch bei anderen Amtsgerichten kann die Beschwerde zur Niederschrift erklärt werden, jedoch muss diese rechtzeitig beim Amtsgericht Heilbronn eingehen, um fristwahrend zu sein. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können auch elektronisch übermittelt werden, allerdings ist eine einfache E-Mail nicht zulässig. Die Einzelheiten zur elektronischen Einreichung sind auf der Website www.ejustice-bw.de beschrieben. Sofern die Einreichung durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts erfolgt, ist die Einreichung grundsätzlich elektronisch verpflichtend, es sei denn, es liegt eine technische Unmöglichkeit vor.