Aktenzeichen: 70a IN 380/24
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der be.impressed trading GmbH hat das Amtsgericht Köln am 13. Juni 2025 um 09:29 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Die be.impressed trading GmbH, derzeit ansässig in der Willy-Messerschmitt-Straße 35, 50126 Bergheim, war zuvor unter der Adresse Zum Frenser Feld 1, 50127 Bergheim gemeldet. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Registernummer HRB 98896 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Michal Cerven.
Das Unternehmen ist im Handelsbereich tätig und spezialisiert auf den Vertrieb von Waren aller Art, insbesondere auf den Handel mit Elektrogeräten und Haushaltsgroßgeräten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schützenstraße 5, 50126 Bergheim.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine unkontrollierte Schmälerung der Vermögenswerte zu verhindern.
Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Sämtliche Zahlungen dürfen ab sofort nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser ist ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Beschluss wurde am 13. Juni 2025 vom Amtsgericht Köln erlassen.