Aktenzeichen: 78 IN 12/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der M & E GmbH hat das Amtsgericht Münster am 13. Juni 2025 um 11:08 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Die M & E GmbH, mit Sitz in Zum Esch 21, 49479 Ibbenbüren, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter der Registernummer HRB 13839 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Enver Kakapor, wohnhaft Pöttenweg 27, 49497 Mettingen. Das Unternehmen ist im Bereich Handel mit Betonfertigteilen und weiteren Produkten tätig.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Bick bestellt, dessen Kanzlei sich in der Bahnhofstraße 17 C, 49504 Lotte befindet.
Mit dem gerichtlichen Beschluss unterliegen sämtliche Verfügungen der Schuldnerin ab sofort einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt. Das bedeutet, dass jede Verfügung über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam ist (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse, um eine ordnungsgemäße Abwicklung und Gläubigerbefriedigung zu gewährleisten.
Darüber hinaus wurde sämtlichen Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, noch an die Schuldnerin selbst Zahlungen zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, der zugleich ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zusätzlich hat das Insolvenzgericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden ebenfalls bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der Beschluss wurde am 13. Juni 2025 durch das Amtsgericht Münster erlassen.