Im hochbrisanten Strafprozess gegen Musikmogul Sean „Diddy“ Combs verdichten sich die Aussagen zu schwerwiegenden Vorwürfen von Sexualdelikten, Menschenhandel und organisierter Kriminalität. Am 13. Juni sorgte der Auftritt von Rapper Kanye „Ye“ West für zusätzliche Aufmerksamkeit – er verfolgte einen Teil der Verhandlung in einem Nebenraum, verließ das Gebäude jedoch kurz darauf ohne Erklärung.
Hintergrund des Falls:
Combs, 55, wurde im September 2024 festgenommen. Die Anklage wirft ihm u. a. Sexhandel, Zuhälterei und Verstöße gegen das sogenannte RICO-Gesetz (Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act) vor. Er soll Frauen mit Drogen und Gewalt zur Teilnahme an sogenannten „Freak Offs“ – orgienähnlichen Sexveranstaltungen – gezwungen haben. Combs bestreitet alle Vorwürfe.
Erschütternde Aussagen und belastendes Beweismaterial
Die ehemalige Partnerin von Combs, die unter dem Pseudonym „Jane“ aussagte, schilderte in ihrer mehrtägigen Aussage eine Reihe gewalttätiger Übergriffe, Zwang zu nicht einvernehmlichem Sex und emotionale Manipulation. Laut ihrer Aussage war Combs eifersüchtig und kontrollierend – u. a. nachdem sie eine Party eines anderen Rappers besucht hatte. Die Situation eskalierte in körperliche Gewalt und einem Würgegriff, sagte sie vor Gericht aus.
Ein ehemaliger Assistent Combs’, Jonathan Perez, beschrieb im Zeugenstand seine Aufgaben während der „King Nights“. Dazu gehörten das Herrichten von Räumen mit Babyöl, Kerzen und Getränken – und sogar der Kauf von Dessous. Perez sagte, er habe einmal ein Video gesehen, in dem „Jane“ mit einem anderen Mann Sex hatte, während Combs zusah. Die Aufnahme befand sich auf einem Mitarbeiter-iPad.
Ein Ermittler der Bundesbehörde Homeland Security beschrieb bei der Razzia in Combs’ Anwesen den Fund von 900 Flaschen Astroglide, 200 Babyöl-Flaschen sowie Ketamin. Zudem wurde Lingerie sichergestellt. Waffen wurden laut Zeugenaussagen in einem abgeschlossenen Sicherheitsraum gefunden.
Juror Nr. 6 unter Verdacht der Unehrlichkeit
Ein weiteres Thema der Woche war Juror Nr. 6, dessen widersprüchliche Angaben zu Wohnort und Lebensumständen Zweifel an seiner Eignung weckten. Richter Arun Subramanian erwägt seine Entlassung wegen mangelnder „Aufrichtigkeit“. Combs’ Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft vor, rassistisch motiviert vorzugehen, da der betroffene Juror Schwarz sei. Der Richter wies diesen Vorwurf entschieden zurück.
Chelsea Lovelace benennt sich als Klägerin
Eine weitere Wendung nahm der Fall durch die öffentliche Namensnennung der Frau, die Combs in einer separaten Zivilklage beschuldigt, sie vergewaltigt, geschwängert und ohne Zustimmung gefilmt zu haben: Chelsea Lovelace. In der überarbeiteten Klage behauptet sie, Combs habe sie unter Drogen gesetzt, sexuell missbraucht und anschließend zur Abtreibung gedrängt. Sie erlitt laut ihrer Aussage eine Fehlgeburt.
Aussageende für „Jane“, Prozess geht weiter
Mit dem Abschluss der Aussage von „Jane“ und weiteren belastenden Aussagen ehemaliger Mitarbeiter*innen sowie Bundesbeamter geht der Prozess in die nächste Phase. Die Verhandlung wird voraussichtlich bis Anfang Juli andauern. Eine Fernsehübertragung ist nicht erlaubt, aber große Medien berichten täglich aus dem Gerichtssaal.