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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der TECES GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 19/25

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der TECES GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf am 13. Juni 2025 um 8:36 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Insolvenzmasse beschlossen.

Die TECES GmbH hat ihren Geschäftssitz in der Fürther Straße 20, 41517 Grevenbroich, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 86785 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Herr Peyman Hosseini Makvandi.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus bestellt, dessen Kanzlei sich in Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf befindet. Mit dieser Bestellung übernimmt er die Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu sichern und die vorhandene Insolvenzmasse zu überwachen und zu erhalten.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO dürfen ab sofort sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Zudem wurden die Schuldner der TECES GmbH (Drittschuldner) angewiesen, künftig keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle ausstehenden und künftigen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser wurde ermächtigt, Bankguthaben und sämtliche sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Düsseldorf sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der Beschluss wurde am 13. Juni 2025 vom Amtsgericht Düsseldorf erlassen.

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