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Insolvenzantrag gegen die Dr. Prinzen Immobilien GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 70j IN 161/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Dr. Prinzen Immobilien GmbH hat das Amtsgericht Köln am 13. Juni 2025 eine Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Josef-Roemer-Straße 61, 51469 Bergisch Gladbach, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57614 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Reinhard Michael Prinzen. Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien sowie die Vermittlung und der Nachweis von Vertragsabschlüssen im Bereich von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnräumen.

Dem Verfahren lag ein Antrag einer Gläubigerin zugrunde, der am 1. August 2024 bei Gericht eingereicht worden war. Mit Beschluss vom 13. Juni 2025 hat das Amtsgericht Köln den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, da das zur Durchführung des Verfahrens erforderliche Vermögen (Masse) nicht vorhanden ist.

Mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Insolvenzmasse sah das Gericht von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, sodass weder eine Insolvenzverwaltung noch eine weitere Sachbearbeitung im Sinne der Insolvenzordnung erfolgen wird.

Der Beschluss wurde am 13. Juni 2025 durch das Amtsgericht Köln erlassen.

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