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BaFin verhängt Geldstrafe gegen Innovestica Holdings Inc. wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen

moerschy (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Juni 2024 eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 600.000 Euro gegen die Innovestica Holdings Inc. verhängt. Hintergrund dieser Sanktion waren Verstöße gegen die Pflicht zur fristgerechten Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Anteilseigner bedeutender Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen ihre Stimmrechtsanteile dem betroffenen Unternehmen sowie der BaFin unverzüglich mitteilen, sobald bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Diese Vorschriften dienen der Transparenz am Kapitalmarkt und sollen sicherstellen, dass Anlegerinnen und Anleger stets über wesentliche Veränderungen in den Eigentümerstrukturen von Unternehmen informiert sind.

Da die Innovestica Holdings Inc. diese Mitteilungen nicht fristgerecht eingereicht hatte, sah sich die BaFin zu der Geldbuße veranlasst. Der Bußgeldbescheid ist inzwischen rechtskräftig.

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