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BaFin erleichtert digitale Anzeigen zur Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 13. Juni 2025 können geldwäscherechtliche Anzeigepflichten erstmals vollständig digital über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin erfüllt werden. Mit dem neuen Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ wird der Meldeprozess für Verpflichtete deutlich effizienter, schneller und besser nachvollziehbar.

Hintergrund ist § 7 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes (GwG), der vorsieht, dass von der BaFin beaufsichtigte Verpflichtete die Bestellung und Abberufung von Geldwäschebeauftragten sowie deren Stellvertretungen vorab an die Aufsichtsbehörde melden müssen. Bisher erfolgte dieser Prozess vielfach noch papierbasiert oder über manuelle Einreichungen.

Das neue Fachverfahren richtet sich gezielt an die nach dem GwG verpflichteten Unternehmen, die unter die Aufsicht der BaFin gemäß § 50 Nummer 1 und Nummer 2 GwG fallen. Mit dem digitalen Verfahren wird nicht nur die Bearbeitung beschleunigt, sondern auch die Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde erheblich erleichtert.

Für die Praxis stellt die BaFin zudem eine ausführliche Anleitung zur Verfügung, die Schritt für Schritt erklärt, wie die Anzeigen korrekt übermittelt werden können. Gleichzeitig wird auch der entsprechende Verweis in Kapitel 3.2.1 der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT) entsprechend angepasst.

Mit dieser Neuerung setzt die BaFin ein klares Zeichen für mehr Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Verpflichtete erhalten somit ein zeitgemäßes Instrument, um ihre Meldepflichten künftig einfacher und revisionssicher zu erfüllen.

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