Ein Soldat der Bundeswehr kann disziplinarisch belangt werden, wenn er ein Verhältnis mit der Ehefrau eines Kameraden beginnt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) nun in einem Grundsatzurteil entschieden und damit die Disziplinarmaßnahmen der Bundeswehr gegen einen Hauptfeldwebel bestätigt.
Im vorliegenden Fall hatte der Soldat eine Affäre mit der Ehefrau eines Kameraden aus demselben Bataillon begonnen. In der Folge scheiterte die Ehe des betroffenen Kameraden. Das Truppendienstgericht der Bundeswehr bewertete das Verhalten des Hauptfeldwebels als schweren Verstoß gegen die Kameradschaftspflicht und verhängte ein Beförderungsverbot sowie eine mehrmonatige Kürzung seines Soldes.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Nach Auffassung der Richter stellt ein solcher Ehebruch innerhalb derselben Einheit eine Verletzung des sogenannten Kameradenrechts dar. Dieses besondere Vertrauensverhältnis sei Grundlage für den Zusammenhalt innerhalb der Truppe und dürfe durch private Verfehlungen nicht gefährdet werden.
Das Urteil unterstreicht den hohen Stellenwert der Kameradschaftspflicht innerhalb der Bundeswehr und zeigt, dass auch das Privatleben von Soldaten in bestimmten Konstellationen dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.