Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor den Aktivitäten der Plattform Mulfin Trade. Nachdem bereits am 26. Mai 2025 eine Warnung hinsichtlich der inzwischen inaktiven Website trading-area.mulfin-v2.com ausgesprochen wurde, nutzen die unbekannten Betreiber nun die neue Internetadresse mulfin-trade.io, um ihre Angebote weiterhin zu verbreiten.
Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber über diese Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an – jedoch ohne die hierfür notwendige Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Die Aktivitäten erfolgen somit rechtswidrig und außerhalb der regulatorischen Kontrolle.
In Deutschland ist für das Anbieten von Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen eine ausdrückliche Zulassung durch die BaFin erforderlich. Dennoch treten immer wieder Unternehmen auf, die ohne diese Genehmigung am Markt agieren und Anlegerinnen und Anleger in unsichere oder betrügerische Geschäftsmodelle verwickeln.
Ob ein Anbieter tatsächlich über eine BaFin-Erlaubnis verfügt, lässt sich jederzeit in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Diese Warnung stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Anlegerinnen und Anleger sollten bei Investitionsangeboten stets besonders wachsam sein, insbesondere wenn Anbieter im Internet ohne klare Angaben zur Regulierung auftreten.