Der Bundesrat hat am 13. Juni 2025 seine Stellungnahme zum geplanten „Investitionsbooster“ der Bundesregierung abgegeben – einem steuerlichen Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Grundsätzlich begrüßen die Länder das Ziel, Investitionen zu fördern, weisen jedoch auf massive finanzielle Belastungen hin.
Wachstumsimpulse ja – aber nicht auf Kosten der Länder
Die Länder unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, mit gezielten Steuererleichterungen kurzfristig die Investitionstätigkeit von Unternehmen anzukurbeln. In der aktuellen konjunkturellen Lage sei das ein notwendiger Schritt, um die wirtschaftliche Schwächephase zu überwinden.
Mehr als 30 Milliarden Euro fehlen in Kassen von Ländern und Kommunen
Nach Berechnungen des Bundesrates werden die Maßnahmen des Gesetzespakets in den kommenden fünf Jahren über 30 Milliarden Euro an Steuerausfällen verursachen – zwei Drittel davon müssten Länder und Kommunen tragen. Das sei für viele Haushalte eine erhebliche Belastung.
Deshalb fordert der Bundesrat, dass sich der Bund zeitnah mit den Ländern auf eine faire Aufteilung der Kosten verständigt.
Kommunen besonders betroffen – Ausgleich gefordert
Vor allem Städte und Gemeinden sehen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet. Die Länder fordern deshalb, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein konkreter finanzieller Ausgleich für kommunale Haushalte vorgesehen wird. Gerade im Koalitionsvertrag sei betont worden, wie wichtig solide Gemeindefinanzen für die Zukunftsfähigkeit des Landes seien.
Das plant die Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Steuerrecht kurzfristig anpassen, um Investitionen anzuregen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Geplant sind u. a.:
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Sonderabschreibungen von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Geräte) in den nächsten drei Jahren
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Schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern
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Förderung von Elektro-Dienstwagen
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Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage
Nächste Schritte
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zur Gegenäußerung übermittelt. Anschließend folgt die Beratung im Bundestag. Sollte dieser das Gesetz beschließen, muss der Bundesrat abschließend erneut zustimmen.