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Insolvenzantrag über das Vermögen der NK-Kahraman Handels GmbH i.L. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36n IN 8538/24

Im Verfahren über den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der NK-Kahraman Handels GmbH i.L., mit Sitz in der Eulerstraße 16, 13357 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 16. Mai 2025 eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die Schuldnerin, die sich bereits in Liquidation befindet, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Registernummer HRB 156273 eingetragen und wird vertreten durch den Liquidator Ramazan Kaya.

Nach eingehender Prüfung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft hat das Insolvenzgericht festgestellt, dass die vorhandenen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mangels ausreichender Insolvenzmasse hat das Gericht den Antrag des Gläubigers daher gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse zurückgewiesen.

Damit unterbleibt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, und das Verfahren wird ohne Durchführung einer Insolvenzabwicklung beendet.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim

Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten.

Elektronischer Rechtsverkehr:
Rechtsbehelfe sind grundsätzlich als elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Nähere Informationen zu den Übermittlungswegen und technischen Voraussetzungen sind auf den Justizportalen (z. B. www.justiz.de) abrufbar.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist das Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg in dieser Instanz beendet.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –, 16. Mai 2025

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