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Berichtigung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Seniorenpark am Berge GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 33 IN 20/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenpark am Berge GmbH, Am Osterbergsee 2, 37581 Bad Gandersheim, hat das Amtsgericht Goslar am 11. Juni 2025 einen Berichtigungsbeschluss erlassen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Registernummer HRB 210659 eingetragen. Im ursprünglichen Beschluss war als gesetzlicher Vertreter irrtümlich Andreas Horn, Habelschwerdter Straße 7, 49393 Lohne (Oldenburg) benannt worden.

Durch den nunmehr gefassten Beschluss wird dieser Fehler korrigiert. Der korrekte gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist:

Jan Zielinski, Bahnhofstraße 77, 63165 Mühlheim am Main.

Der vollständige berichtigte Beschluss sowie sämtliche weiteren Entscheidungen in diesem Verfahren können unter Angabe des Aktenzeichens bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis zur Akteneinsicht:
Zur Einsicht sämtlicher im Verfahren ergangenen Beschlüsse genügt die Angabe des Aktenzeichens als Suchkriterium.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Berichtigungsentscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.

Die Beschwerde ist entweder beim

Amtsgericht Goslar – Insolvenzgericht –, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar,
oder beim
Landgericht Braunschweig – Beschwerdekammer für Insolvenzsachen –, Münzstraße 17, 38100 Braunschweig

einzureichen.

Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis: Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung genau bezeichnen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung:
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden. Hierbei sind die Vorgaben zur qualifizierten elektronischen Signatur und die Übermittlung über sichere Übermittlungswege gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung und des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten. Nähere Informationen hierzu finden sich auf den Justizportalen (z. B. www.justiz.de).

Amtsgericht Goslar – Insolvenzgericht –, 11. Juni 2025

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