Aktenzeichen: 1500 IN 2062/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH, mit Sitz Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching, hat das Amtsgericht München am 12. Juni 2025 um 11:10 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 155203 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Huber Helmuth. Als Verfahrensbevollmächtigter der Schuldnerin ist Gernot Haußmann bestellt.
Das Unternehmen ist im Bereich der Geld- und Wertpapiervermittlung tätig. Um das Schuldnervermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, ordnete das Insolvenzgericht auf Grundlage der §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen an:
1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet, um nachteilige Veränderungen an der Insolvenzmasse zu verhindern.
2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, bestellt. Er ist erreichbar unter Telefon +49 (89) 25548700 und Telefax +49 (89) 25548710.
3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Maßnahme erfasst auch die Einziehung offener Forderungen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim
Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München
eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung bezeichnen.
Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel und weitere Schriftsätze sind grundsätzlich als elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und zulässigen Übermittlungswegen finden sich auf den Justizportalen, insbesondere unter www.justiz.de.
Mit dieser Anordnung wird sichergestellt, dass das Vermögen der MGW Gesellschaft für Geld- und Wertpapiervermittlung mbH unter gerichtlicher Aufsicht verbleibt und geordnet auf die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorbereitet wird.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht –, 12. Juni 2025