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Berichtigung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 903 IN 190/25 – 9 –

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG, Alter Winkel 14, 31515 Wunstorf, hat das Amtsgericht Hannover am 11. Juni 2025 einen Beschluss zur Berichtigung der bisherigen gerichtlichen Entscheidung erlassen.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Registernummer HRA 206049 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Bade.

Im ursprünglichen Beschluss wurde fälschlicherweise ausgeführt:
„Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:“

Diese Formulierung wurde nunmehr gerichtlich berichtigt. Der korrekte Wortlaut lautet:
„Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:“

Mit dieser Korrektur wird klargestellt, dass es sich derzeit noch um ein Verfahren in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung handelt. Die eigentliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht weiterhin aus und wird erst nach der abschließenden Prüfung über die Eröffnungsvoraussetzungen entschieden.

Akteneinsicht:
Der vollständige berichtigte Beschluss sowie alle weiteren Beschlüsse im Rahmen dieses Verfahrens können unter Angabe des Aktenzeichens in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover vollständig eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Berichtigungsbeschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR übersteigt.
Die Beschwerde ist entweder beim

Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
oder beim
Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover

einzureichen. Zudem ist auch eine Einreichung auf elektronischem Wege über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich.

Für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung maßgeblich, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel sind grundsätzlich als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Detaillierte Informationen zu den elektronischen Übermittlungswegen sind auf den Justizportalen (u. a. www.justiz.de) abrufbar.

Amtsgericht Hannover – Insolvenzgericht –, 11. Juni 2025

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