Aktenzeichen: 43 IN 482/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stiftung Tri-Ergon Filmwerk, Walter-Werning-Straße 9, 33699 Bielefeld, hat das Amtsgericht Bielefeld am 12. Juni 2025 um 12:50 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zur Wahrung der Insolvenzmasse beschlossen.
Die Stiftung wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand, bestehend aus Herrn Frank Bell, Herrn Michael Wiegert-Wegener, Herrn Dr. Holger Schettler und Herrn Dennis Blomeyer.
Um das Vermögen der Stiftung bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, ordnete das Insolvenzgericht folgende Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) an:
1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld, bestellt.
2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Stiftung darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen erfolgen.
3. Zahlungsverbote gegenüber Drittschuldnern:
Den Schuldnern der Stiftung (Drittschuldnern) wird jegliche Zahlung an die Stiftung untersagt. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
4. Verwaltung der Bankguthaben und Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Stiftung einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Dadurch wird die Sicherung und geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse gewährleistet.
5. Schutz vor Zwangsvollstreckungen:
Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen gegen die Stiftung, werden untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit diesen Sicherungsmaßnahmen hat das Insolvenzgericht die Grundlage geschaffen, die Vermögenswerte der Stiftung Tri-Ergon Filmwerk bis zur abschließenden Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gerichtlichen Schutz zu stellen und eine ordnungsgemäße Prüfung der weiteren Verfahrensschritte zu ermöglichen.
Amtsgericht Bielefeld – Insolvenzgericht –, 12. Juni 2025