Aktenzeichen: 620 IN 979/25
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Auto Wellmann GmbH & Co. KG, mit Geschäftssitz in der Neue Hünxer Straße 22, 46485 Wesel, hat das Amtsgericht Duisburg am 10. Juni 2025 um 13:30 Uhr eine bedeutende Entscheidung getroffen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 9169 eingetragene Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, Frau Beate Margarete Wellmann, wohnhaft in der Luetgardisstraße 11, 46446 Emmerich.
Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubigerinteressen ordnete das Insolvenzgericht gemäß §§ 21, 22 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Karsten M. Keilhack, Brüner Straße 4-6, 46499 Hamminkeln, bestellt.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Hierdurch wird sichergestellt, dass keine einseitigen Vermögensverschiebungen zulasten der Gläubiger erfolgen können (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Zudem untersagte das Gericht den Schuldnern der Schuldnerin, sogenannte Drittschuldner, weitere Zahlungen an die Auto Wellmann GmbH & Co. KG zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden angewiesen, künftig nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung hat das Insolvenzgericht Duisburg die Grundlage für eine geordnete Sicherung und Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Auto Wellmann GmbH & Co. KG geschaffen. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt damit einen wichtigen Schritt im Verlauf des Insolvenzverfahrens dar und dient sowohl der Wahrung der Gläubigerinteressen als auch der ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens.
Amtsgericht Duisburg, 10. Juni 2025