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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Edelmann Family Office GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6 IN 1021/25

Im Eröffnungsverfahren über das eigene Vermögen der Edelmann Family Office GmbH, mit Sitz in der Kullenbergstraße 15, 70195 Stuttgart, hat das Amtsgericht Stuttgart am 10. Juni 2025 um 15:00 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 753056 eingetragen und wird durch die beiden Geschäftsführer Florian Edelmann und Julian Edelmann gesetzlich vertreten.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ordnete das Insolvenzgericht gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen an:

1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Kulas, Gänsheidestraße 43, 70184 Stuttgart, bestellt. Er ist telefonisch unter 0711 70707580 sowie per Telefax unter 0711 70707588 erreichbar.

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt dabei jedoch nicht die allgemeine Vertretung der Schuldnerin, sondern ist mit der Überwachung der Gesellschaft beauftragt, um das Vermögen zu sichern und dessen Erhalt zu gewährleisten.

3. Beschränkungen im Zahlungsverkehr:
Der Schuldnerin wurde ausdrücklich untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen, der nun ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ebenso wurde er bevollmächtigt, Sonderkonten einzurichten und diese zu führen. Hierbei dürfen Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 2 InsO begründet werden.

4. Maßnahmen gegenüber Drittschuldnern:
Allen Schuldnern der Edelmann Family Office GmbH (sogenannte Drittschuldner) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin selbst zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

5. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungen, Arrestmaßnahmen sowie einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin wurden mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

6. Überwachungs- und Prüfungsaufgaben des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und festzustellen, ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Zudem erhält er umfassende Einsichtsrechte in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere der Schuldnerin und ist berechtigt, betriebliche Einrichtungen sowie Geschäftsräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.

7. Weitere Anordnungen:
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sicherungsmaßnahmen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter auch mit der Zustellung des Beschlusses an die Drittschuldner beauftragt und hat hierüber Nachweis zu führen.

8. Veröffentlichung und Speicherung:
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Die Speicherung dort bleibt mindestens bis zur Aufhebung der Anordnung wirksam, spätestens jedoch sechs Monate nach Beendigung oder Aufhebung des Verfahrens gemäß § 3 InsOBekV.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann sowohl von der Schuldnerin als auch von den Gläubigern binnen einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die näheren Einzelheiten zum Einlegen der Beschwerde, den Fristen und den Formerfordernissen sind in dem Beschluss ausführlich geregelt.

Mit dieser Anordnung wurden sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen, um das noch vorhandene Vermögen der Edelmann Family Office GmbH bis zur abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unter gerichtlichen Schutz zu stellen und eine geordnete Überprüfung der Vermögensverhältnisse sicherzustellen.

Amtsgericht Stuttgart – Insolvenzgericht –, 10. Juni 2025

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