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Insolvenzantrag der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Darmstadt hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG mit Sitz in Erzhausen am 07.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 9 IN 1190/25. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Darmstadt.

Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet

„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt dann nicht zu einer regulären Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für Gläubiger bedeutet das in der Praxis oft, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind in solchen Fällen häufig gering. Ein geregeltes Verfahren, in dem Vermögenswerte gesammelt und verteilt werden, findet nicht statt.

Folgen für das Unternehmen und für Betroffene

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse ist regelmäßig verbunden, dass die Gesellschaft im Handelsregister aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Für Betroffene kann das bedeuten, dass offene Ansprüche nicht automatisch durch ein Insolvenzverfahren geklärt werden.

Wer noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG hat, sollte alle Unterlagen sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und mögliche Nachweise über offene Leistungen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche möglichst genau prüfen und alle Belege geordnet aufbewahren. Falls es um größere Beträge geht oder unklar ist, wie Forderungen weiter verfolgt werden können, kann eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt helfen. Wichtig ist vor allem, keine Fristen und keine vorhandenen Nachweise zu verlieren.

Weitere Angaben zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit der Haustechnik Horn GmbH & Co. KG werden in dieser Mitteilung nicht gemacht.

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