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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzmaßnahmen bei der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 1. GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 345/24

Wiesbaden, 10. Juni 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 1. GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, hat das Amtsgericht Wiesbaden eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Antragstellerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 88045, wurde vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH, Prinzregentenstraße 56, 80538 München. Diese wiederum wurde durch ihren Geschäftsführer Frank Wojtalewicz, wohnhaft Am Kurpark 14, 24159 Kiel, vertreten.

Nachdem im Zuge des Verfahrens zuvor Verfügungsbeschränkungen sowie eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden waren, hob das Gericht diese Maßnahmen am 10. Juni 2025 auf. Grund hierfür war die Abweisung des Insolvenzantrags wegen Masseunzulänglichkeit – es war also kein ausreichendes verwertbares Vermögen mehr vorhanden, um überhaupt ein Insolvenzverfahren durchzuführen (§ 26 InsO).

Damit enden sowohl die Überwachung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter als auch die Einschränkungen der Verfügungsbefugnis, die der Gesellschaft zuvor auferlegt worden waren. Diese Entscheidung markiert das faktische Scheitern des Insolvenzverfahrens im formellen Sinne und ist für Gläubiger ein ernüchterndes Signal: Ohne ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten besteht keine Möglichkeit zur gleichmäßigen Befriedigung aller Forderungen.

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Wiesbaden bereit.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen ist das Verfahren abgeschlossen – jedoch bleiben die wirtschaftlichen Folgen und eventuelle rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen und Gläubiger weiterhin offen.

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