Dark Mode Light Mode

BaFin warnt erneut vor NordexPro – Neue Website nordexpro.io im Visier

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut eine Warnung in Bezug auf die Aktivitäten von NordexPro herausgegeben. Nachdem bereits am 22. Mai 2025 vor der inzwischen inaktiven Website nordexpro.com gewarnt wurde, treten die Betreiber nun unter der neuen Domain nordexpro.io auf.

Nach Einschätzung der BaFin besteht der dringende Verdacht, dass über die neue Website unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Der Anbieter verfügt über keine Zulassung, agiert nicht unter Aufsicht der BaFin und ist somit nicht berechtigt, derartige Dienstleistungen in Deutschland zu erbringen.

In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen nur mit Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Fehlt diese, besteht für Verbraucher ein erhebliches Risiko, Opfer von unseriösen oder gar betrügerischen Geschäftspraktiken zu werden.

Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern zur äußersten Vorsicht, insbesondere bei Angeboten, die über neue oder unbekannte Domains verbreitet werden. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin kann schnell Klarheit darüber schaffen, ob ein Anbieter überhaupt eine Genehmigung besitzt.

Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von
§ 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie
§ 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG).

Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits Zahlungen an NordexPro geleistet haben, sollten sich dringend an ihre Hausbank, die Verbraucherzentrale oder eine Strafverfolgungsbehörde wenden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Interview mit Rechtsanwalt Reime zur bevorstehenden Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die B2Vans UG (haftungsbeschränkt) angeordnet: Geschäftskontrolle durch Verwalter vollständig übernommen