Interviewer: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen. Die bevorstehende Hauptversammlung der Sedlmayr Grund und Immobilien AG am 18. Juli 2025 umfasst einige bedeutsame Tagesordnungspunkte. Könnten Sie uns die wichtigsten Implikationen dieser Versammlung für die Aktionäre erläutern?
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne. Diese Hauptversammlung wird entscheidende Beschlüsse über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und zentrale gesellschaftsrechtliche Themen fassen. Aktionäre werden unter anderem über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abstimmen. Solche Versammlungen sind essenziell, um die Richtung für das nächste Geschäftsjahr festzulegen.
Interviewer: Ein zentrales Thema ist die vorgeschlagene Dividendenausschüttung. Was bedeutet dies für die Aktionäre?
Rechtsanwalt Reime: Der Vorstand hat vorgeschlagen, eine Dividende von 29,00 Euro je dividendenberechtigte Aktie aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 zu zahlen. Dies entspricht einer Ausschüttung von insgesamt rund 21,29 Millionen Euro. Für die Aktionäre ist dies natürlich ein erfreulicher Vorschlag, da es ein klares Signal für die wirtschaftliche Stabilität und den Erfolg des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr ist. Gleichzeitig wird ein Teil des Gewinns auf neue Rechnung vorgetragen, was zeigt, dass das Unternehmen langfristig plant.
Interviewer: Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der „Schwabinger Bräu“ Grundbesitz GmbH. Welche Auswirkungen könnte dies auf die Unternehmensstruktur haben?
Rechtsanwalt Reime: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist ein strategischer Schritt zur engeren Integration dieser Tochtergesellschaft in die Sedlmayr-Gruppe. Der Vertrag ermöglicht es der Muttergesellschaft, die Geschäfte der Tochter zu leiten und ihren Gewinn zu beziehen, während sie sich im Gegenzug zur Verlustübernahme verpflichtet. Dies schafft steuerliche Vorteile und stärkt die finanzielle Einheit innerhalb des Konzerns. Für die Aktionäre der Muttergesellschaft könnte dies mittel- bis langfristig zu wirtschaftlichen Vorteilen führen, vorausgesetzt, die Tochtergesellschaft entwickelt sich positiv.
Interviewer: Eine Frage zum Datenschutz, die häufig aufkommt. Was bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Aktionäre im Rahmen dieser Hauptversammlung?
Rechtsanwalt Reime: Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte zu ermöglichen. Dies umfasst beispielsweise die Namen, Adressen und Aktienzahlen der Aktionäre. Die Daten werden für einen Zeitraum von zehn Jahren gespeichert, was rechtlich vorgeschrieben ist. Es ist wichtig, dass die Aktionäre wissen, dass ihre Daten nur im notwendigen Rahmen verarbeitet und geschützt werden.
Interviewer: Abschließend, was sollten Aktionäre beachten, wenn sie an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder abwesend sind?
Rechtsanwalt Reime: Aktionäre sollten sich rechtzeitig anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen, um an der Versammlung teilzunehmen oder ihr Stimmrecht auszuüben. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten für die Stimmrechtsausübung zu benennen. Es ist ebenfalls ratsam, die Tagesordnungspunkte sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Anträge oder Vorschläge rechtzeitig einzureichen.
Interviewer: Vielen Dank, Herr Reime, für Ihre Einblicke und die umfassenden Erläuterungen!
Rechtsanwalt Reime: Sehr gerne! Ich hoffe, diese Informationen helfen den Aktionären, gut vorbereitet in die Versammlung zu gehen.